Rechtsanwalt
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Interessante Fragen zum Erbrecht

Wenn auch Sie allgemein interessierende Fragen zum Erbrecht haben, dann schicken Sie diese an kanzlei@raspoelgen.de. Wir bitten um Beachtung, dass insoweit keine Einzelfallberatung erfolgen kann. Hierfür wäre zunächst ein Mandatsverhältnis zu begründen.

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10. Was ist ein Pflichtteil und wer bekommt ihn?
 

Herr u. Frau V. aus B. fragen:

Was ist eigentlich genau ein Pflichtteil und wer bekommt ihn?

 

Rechtsanwalt Herbert Spoelgen, Bonn, antwortet:

Wer was erbt, regelt grundsätzlich das Gesetz.
Durch eine Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament oder einen Erbvertrag, kann jedoch eine vom Gesetz abweichende Regelung vorgenommen werden. Werden dabei bestimmte Angehörige des Erblassers von der Erbfolge ausgeschlossen, steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch zu. Pflichtteilsberechtigt sind aber nur folgende nahe Angehörige des Erblassers: die Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern, nicht aber z.B. die Geschwister. Nicht pflichtteilsberechtigt ist, wer die Erbschaft ausgeschlagen oder auf sie verzichtet hat bzw. erb- oder pflichtteilsunwürdig ist.
Die Höhe des Pflichtteilsanspruches in Form eines reinen Geldanspruches ergibt sich aus der Pflichtteilsquote (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) und des Verkehrswert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls.

Beispiel:
Der verwitwete W setzt seine Kinder A und B zu gleichen Teilen zu Erben ein. Der Sohn C, mit dem er sich überworfen und seit Jahren kein Kontakt mehr hat, soll nichts erhalten. Erben des W sind allein A u. B. C ist enterbt. Ihm steht ein Pflichtteilsrecht zu, da Gründe für eine Pflichtteilsentziehung nicht vorliegen. Als gesetzlicher Erbe neben A u B hätte ihm 1/3 der Erbschaft zugestanden, sodass er jetzt gegen A und B einen Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt 1/6 des Nachlasses hat.

Das Pflichtteilsrecht ist in die politische Diskussion geraten. Es sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden erhoben worden. Immer weniger Erblasser sehen ein, dass nach ihrem Tode ein gewisser Teil ihres Vermögens an Personen gehen soll, denen sie nichts vererben wollen (siehe auch mein vorstehender Beispielsfall).

 

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