Rechtsanwalt
H E R B E R T  S P O E L G E N

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Aktuelles / Interessantes

 

WICHTIG!

Seit Juli 2020 nimmt die Kanzlei keine Beratungs- und Vertretungsmandate mehr an. Wir konzentrieren uns seitdem auf die Bearbeitung und Abwicklung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker, Nachlass- und Ergänzungspfleger oder Nachlassverwalter im Auftrag der hiesigen Gerichte.

 

Februar 2020: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2019

Juni 2019: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2018

Fortbildungsbescheinigung 2017

März 2018: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2017

Mai 2017: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2016

August 2016: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2015

Mai 2015: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2014

August 2014: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2013

Juli 2012: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2012

November 2011: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2011
 

April 2010: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2009

März 2009: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2008

April 2008: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2007

Juli 2007: Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für 2006

 

Presseerklärung der Kanzlei vom 27.06.2005 zu Zahlungen an Bestattungsunternehmen zu Lebzeiten

 

"Schaufenster" vom 14. Juli 2004:

Bonn. (koh) Eine der schönsten meiner Aufgaben ist, Erben ausfindig zu machen, sagte der Rechtsanwalt Herbert Spoelgen. Da ist er manchmal Glücksbringer für arme Menschen, die nichts von einer Erbtante wussten. Die Kanzlei des Anwalts, die sich auf Testamentsvollstreckung und Nachlasspflege spezialisiert hat, feierte jetzt ihr 20jähriges Jubiläum. Unter den Gästen im Ernst-Moritz-Arndt-Haus, auf dessen Terrasse der Anwalt feierte, waren auch der Bonner Polizei-Präsident, Wolfgang Albers, und der neue Vorsitzende Richter am Bonner Landgericht, Wolfgang Schmitz Justen. Beide haben in Spoelgens Kanzlei ihr Referendariat absolviert. "Offensichtlich recht erfolgreich", sagte Spoelgen nicht ohne Stolz. Auf 20 erfolgreiche Jahre schaut Rechtsanwalt Spoelgen (Foto: mitte) mit seiner Bürovorsteherin, Ulrike Hager (links), die von Anfang an dabei war, und Mitarbeiterin Daniela Braun zurück.

 

Aktuelle und interessante Urteile aus meiner Praxis:

Beschluss des OLG Köln vom 29.11.2017 - 2 Wx 254/17 zu den Voraussetzungen für die Einsetzung oder Abberufung eines Nachlasspflegers

Teilurteil des LG Bonn vom 23.5.2017 - 10 O 493/14: Der noch nicht feststehende Erbe hat den Nachlass grundsätzlich an den Nachlasspfleger herauszugeben, nicht aber eine in den Nachlass gefallene Wohnung, die er selber bewohnt.

Urteil des LG Bonn vom 30.5.2016 - 10 O 454/15: Im Zweifel erben die Abkömmlinge

Beschluss des OLG Köln vom 6.6.2013 - 2 Wx 160/13 zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

Beschluss des OLG Köln vom 29.4.2013 - 2 Wx 126/13: Die Erbausschlagung eines Sozialhilfeempfängers ist nicht sittenwidrig.

Beschluss des OLG Köln vom 4.10.2012 - 2 Wx 239/12 zur Frage des Nachweises der Erbenstellung bei fehlenden Urkunden

Urteil des LG Bonn vom 25.10.2011 - 15 O 167/11 zur Frage der Voraussetzungen an einen Erbteilungsplan

Urteil des LG Bonn vom 27.5.2011 - 2 O 485/10: Testamentsvollstrecker bei Pflichtteilsansprüchen nicht zuständig

Beschluss des LG Bonn vom 25.2.2009 - 18 O 60/05 zur Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung des sich anwaltlich selbst vertretenden Testamentsvollstreckers (bestätigt durch Beschluss des OLG Köln vom 13.3.2009 - 17 W 58/09)

Beschluss des AG Siegburg vom 13.11.2008, Az. 50 VI 164/2007 zur Frage des Nachweises der Erbenstellung bei Verlust des Testamentes

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 24.04.2008 - 2-09 T 30/08 zur Frage des Vorliegens der Testierfähigkeit

Urteil des LG Köln vom 5.12.2006, 3 O 231/06, zum Widerruf der Bezugsberechtigung eines Bausparvertrages und zur Aktivlegitimation des Nachlasspflegers

Beschluss des LG Bonn vom 23.1.2006, 9 O 502/05, zu den Rechtsbehelfen eines Testamentsvollstreckers bei rechtswidriger Pfändung in von ihm verwalteten Grundbesitz sowie bestätigenden Beschluss des OLG Köln vom 2.5.2006, 3 W 22/06.

Urteile des LG Bonn vom 1.12.2005, 6 S 85/05, sowie 10.2.2006, 2 O 314/05 zur Darlegungs- und Beweislast bei Kontenvollmachten.

Beschluss des LG Köln vom 02.06.2005, 11 T 120/05, zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlassverwaltung

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10.05.2007, 3 U 197/05 und vorhergehend Teilurteil des LG Frankfurt vom 22.12.2OO4, 2/30 O 2O2/O2 zu den Pflichten des weichenden Testamentsvollstreckers gegenüber seinem Nachfolger auf Mitteilung des Nachlassbestandes, Vorlage von Abrechnungen sowie zur Herausgabe der Akten im Original.

Urteil des LG Bonn vom 27.02.2004, Az: 10 O 417/02 zur Beweislast hinsichtlich der Echtheit eines Testaments. Das Urteil ist rechtskräftig nach Rücknahme der Berufung (vgl. Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 26.5.2004, 2 U 39/04).

Urteil des OLG Köln vom 17.12.2003, Az: 2 U 103/03 zur Verjährung von Ansprüchen wegen einer Zahlung ohne Rechtsgrund u.a. sowie Beschluss des BGH vom 30.09.2004, Az: III ZR 45/04.

 

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Erbrecht" im Deutschen Anwaltverein sowie der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.