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Kleine Erbrechtskunde Obwohl wir die Informationen sorgfältig geprüft haben, übernehmen wir keinerlei Gewähr für ihre Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität und schließen insofern jegliche Haftung aus (Einzelheiten).
VIII. Lebensversicherungen Lebensversicherungen
fallen, falls ein Bezugsberechtigter benannt ist, nicht in den Nachlass,
unterfallen aber der Erbschaftsteuer und sind auch bei der Berechnung
des Pflichtteils zu berücksichtigen.
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